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FAQ für Unternehmen

Wie fängt die Kandidatensuche an?

Bei einem Beratungsgespräch erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine gemeinsame Strategie zur nachhaltigen Personalbeschaffung. Diese Strategie setzt demzufolge die Leitlinien für unsere weitere Arbeit und bestimmt neben anderen Zielen, welche Fachbereiche und Qualifikationen nachgefragt werden. Danach stellen wir Ihnen gezielt geeignete IPP-Bewerberprofile mit einschlägiger Qualifikation und Berufserfahrung vor.

Aus welchen Ländern können Pflegekräfte rekrutiert werden?

Bosnien, Kosovo, Serbien, Albanien, Vereinigte Emiraten und Indien.

Welche Qualifikation haben die Bewerber?

In der Regel haben die Bewerber eine abgeschlossene Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, bzw. einen Bachelor- oder Masterabschluss.

Wie lange dauert es von der Einstellungszusage bis zum Arbeitsbeginn?

Vom Erstkontakt bis hin zum Arbeitsbeginn dauert der Prozess ca. 10 Monate. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Bewerbungsprozess (Interview, Jobangebot), Sprachschule (je nach persönlichem Fortschritt 0-10 Monate), Anerkennungsverfahren (ca. 4 – 6 Monate), Arbeitsmarktzulassung (ca. 1 Monat), Botschaftstermin (1 – 3 Monate, abhängig vom Land). Diese Angaben entsprechen den aktuellen Erfahrungswerten (Stand 12/2021) und werden unsererseits hier offen dargelegt, da Offenheit und Transparenz für uns an erster Stelle steht. Während des gesamten Prozesses unterrichten wir Sie regelmäßig über den Status.

Welche Kosten entstehen für den Arbeitgeber?

Neben der IPP-Vermittlungsgebühr, entstehen Kosten für das Berufsanerkennungsverfahren (Beglaubigungen, Übersetzungen, Gebühr der Behörde), Sprachkurs (A0 bis B2) und Anreisekosten für den zukünftigen Mitarbeiter.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Nachdem von Ihnen vakante Fachbereiche benannt werden, suchen wir geeignete Bewerber aus unserem Pool. Nach der Sichtung geeigneter Profile, werden Ihnen diese als offizielles IPP-Bewerberprofil zugesandt. Hiernach kann bei Bedarf dann ein Bewerbungsgespräch zwischen Ihnen und dem Bewerber via Zoom oder ähnlichen von Ihnen gewünschten Online-Anbietern koordiniert werden.

Wir übernehmen selbstverständlich für Sie die gesamte Organisation (inkl. evtl. noch notwendiger Arbeitsmarktzulassungen oder Anerkennungsprozesse) und Abwicklung bis zur Anreise Ihrer neuen Mitarbeiter.

Wer organisiert die Interviews?

Selbstverständlich organisieren wir die Interviews. Erfüllt das Ihnen gesendete IPP-Profil der Pflegefachkraft die gewünschten Anforderungen, kann ein erstes Kennenlernen zwischen Ihnen und dem Bewerber via Zoom oder ähnlichen von Ihnen gewünschten Online-Anbietern koordiniert werden.

Wie ist der Ablauf der Berufsanerkennung?

Nachdem der Bewerber eine Einstellungszusage von Ihnen erhalten hat, werden alle notwendigen Dokumente von uns gesammelt, beglaubigt und übersetzt an das zuständige Regierungspräsidium gesendet. Je nach Bundesland kann das Anerkennungsverfahren vier bis sechs Monate dauern. Jedes Bundesland hat ihre eigenen Kriterien zur Erfüllung der Voraussetzungen einer Berufsausübung einer Pflegekraft. Falls der Vorgang beschleunigt werden soll, gibt es das sogenannte beschleunigte Fachkräfteeinwandersgesetz (FEG) – hierbei dauert der Prozess max. 4 Monate und kostet zusätzlich 411 €. Falls Sie ein FEG-Verfahren wünschen, übernehmen wir selbstverständlich die gesamte Koordination für Sie und leiten Sie durch den Prozess. Weitere Infos zum FEG-Verfahren finden Sie unter: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Nach Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens zur Berufsausübungserlaubnis als Pflegefachkraft, erhält man entweder eine volle Anerkennung (als Pflegefachkraft) oder eine Teilanerkennung, sofern wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Berufsqualifikation festgestellt werden. Kommt es zu einer Teilanerkennung wird ein sogenannter Defizitbescheid ausgestellt, welcher die notwendigen Maßnahmen enthält, um doch noch eine volle Anerkennung zu erlangen. Diese notwendigen Maßnahmen können sein, Theoriestunden, praktische Stunden in einzelnen Fachbereichen oder aber Sprachdefizite. In der Praxis handelt es sich dabei entweder um einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Pflegekräfte können dabei frei zwischen den beiden Varianten entscheiden. Meistens hängt die Entscheidung von den Möglichkeiten von Ihnen, als Arbeitgeber ab.

Welche Unterstützung bieten Sie bei Anpassungsmaßnahmen?

Wir beraten Sie mit unserer Expertise und bieten Ihnen Lösungen

Insbesondere empfehlen wir die Kenntnisprüfung zu wählen, gemeinsam mit unserem Partner Lingoda.

Lingoda bietet eine umfassende Kenntnisprüfungsvorbereitung für internationale Pflegekräfte inkl. B2 Sprachkurs. Hierbei werden Theorie, Fachsprache und Praxistraining modular vereint. Dieser Kurs wird über die Bundesagentur für Arbeit gefördert und somit entstehen keine weiteren Kosten Sie als Arbeitgeber.

Wenn es Sprachbarrieren gibt, wie gehen wir damit um?

Unsere sprachkompetenten Mitarbeiter, die die Landessprache sprechen, können bei Bedarf als Übersetzer tätig werden und zum Beispiel im Interview oder auch nach Arbeitsbeginn als Vermittler, Hilfestellung geben.

Organisieren Sie Sprachkurse im Heimatland?

Zusammen mit unserem Partner Beagle Academy bieten wir Online-Sprachkurse mit zertifizierten Sprachlehrern an. Dieses Konzept, bestehend aus Vokabeltraining, Grammatik und Sprachpraxis, ermöglicht es den Bewerbern berufsbegleitend von überall auf der Welt Deutsch zu lernen. Die Organisation von monatlichen Sprachprüfungen, die von allen deutschen, Behörden offiziell anerkannt werden, ermöglicht eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung.

Wer kümmert sich um die Arbeitsmarktzulassung?

Liegen alle notwendigen Dokumente, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen, Sprachzertifikat und Berufsanerkennung vor, leiten wir die sogenannte Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit ein, um vor dem Botschaftstermin die Arbeitsmarktzulassung zu erlangen. Diese kann nach §16d (bei Teilanerkennung) oder §18a (bei Vollanerkennung) erfolgen. Sobald die Arbeitsmarktzulassung vorliegt, kann der Botschaftstermin vereinbart werden.

Werden die Bewerber bei ihrem Botschaftstermin begleitet/betreut?

Wir können bei Bedarf vorab alle Botschaftstermine im Heimatland der Bewerber organisieren, teilen mit, welche speziellen Dokumente benötigt werden und senden diese zu.

Begleiten Sie die Bewerber nach Anreise bei Behördengängen?

Sind von Kundenseite keine Kapazitäten für Behördengänge möglich, beraten wir bei allen notwendigen Behördengängen – sei es Wohnsitzanmeldung, Visums-Verlängerung oder bei der Eröffnung eines Bankkontos, Darüber hinaus geben wir Hilfestellung bei allen Fragen zur Erledigung von Alltagsaufgaben, die die Eingewöhnung erleichtern, zum Beispiel bei Ausfüllen von Anträgen, Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, etc.. Sollte es personell und räumlich möglich sein, ist dies auch persönlich möglich.

Unterstützen Sie bei der Wohnungssuche vor Ort?

Sind von Kundenseite keine Kapazitäten zur Unterbringung vorhanden, unterstützen wir bei der Wohnungssuche mit unserem Partnernetzwerk von Wohnungsvermittlungs-Agenturen.

Welche Unterlagen werden bei Einreise vorliegen?

Visum, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Impfnachweis (Mumps, Masern, Röteln und ggf. Covid) und das Führungszeugnis. Auf Wunsch kann Ihnen auch eine ärztliche Bescheinigung ihrer zukünftigen Mitarbeiter aus dem Heimatland vorgelegt werden.

Wie wird die Anreise vor Arbeitsbeginn organisiert?

Liegen alle notwendigen Dokumente, wie zum Beispiel Visum, Sprachzertifikat und Berufsanerkennung vor, wird in Absprache mit dem Arbeitgeber die Anreise geplant.

Wer holt den Bewerber vom Flughafen/ Bahnhof nach Ankunft in Deutschland ab?

Sind von Kundenseite keine Kapazitäten möglich, werden wir die Anreise der Bewerber vom Flughafen/ Bahnhof bis zum Arbeitgeber organisieren.

Unterstützen Sie auch nach Anreise mit Sprachkursen?

Unser Angebot von Online-Sprachkursen ermöglicht auch die Teilnahme an einem fortlaufenden Kommunikationskurs.

Sind Sie weiter Ansprechpartner nach Anreise?

Bis zum Erhalt der Urkunde und bei Bedarf auch darüber hinaus, sind wir Ansprechpartner für unsere Kunden und Bewerber.

Wie viele Bewerber haben Sie insgesamt in ihrem Bewerberpool?

Durch unser fortlaufendes und länderübergreifendes Recruitment in den genannten Ländern verfügen wir über einen Bewerberpool von cirka 500 Bewerbern.

Unser Haus hat Personalbedarf, der 30 Bewerber übersteigt. Sind gezielte Projekte mit großen Bewerbergruppen möglich?

Unser Bewerberpool macht es möglich, Einzelkunden bis zu 250 Gesundheits- und Krankenpflegekräfte pro Jahr zu vermitteln.

Wenn nach Arbeitsstart festgestellt wird, dass Bewerber nicht geeignet sind, wie gehen Sie damit um?

Wir erörtern zunächst mit Ihnen zusammen, welches Problem besteht. Hiernach erarbeiten wir gerne eine Lösung. Sollte die Einsatzfähigkeit des Bewerbers durch mangelndes Sprachniveau gekennzeichnet sein, wäre die Möglichkeit einen kostenlosen Sprachkurs bereitzustellen. Sollte hiernach keine Lösung helfen, kann ein Ersatzkandidat vermittelt werden.